
Mieter können das Geld für die letzten fünf Jahre vom Vermieter zurückfordern, wenn sie merken, dass sie die Gebühr über die Nebenkosten bezahlt haben, obwohl ihr Anschluss plombiert war. Dabei spiele es keine Rolle, so Müller, ob der Vermieter das Geld an den Anbieter weitergegeben hat. Es sei Sache des Vermieters, mit dem Anbieter zu verhandeln, damit er es zurückbekomme.

