
Der Bundesgerichtsentscheid
Bereits mit dem Start von Uber in der Schweiz im Jahr 2013 gerieten die Taxipreise unter Druck – und die Anstellungsbedingungen des US-Online-Taxidienstes in die Kritik. 2022 bestätigte das Bundesgericht schliesslich ein Urteil des Genfer Kantonsgerichts, das die Uber-Fahrer als Angestellte einstufte. Es wies das Unternehmen an, die gesetzlichen Auflagen zu erfüllen. Ein weiteres Bundesgerichtsurteil von 2023 verpflichtete Uber zudem, AHV-Beiträge zu zahlen.

