
Das Licht muss bei Dunkelheit zwingend eingeschaltet sein, sonst sind Bussen von 20 bis 60 Franken möglich, je nachdem, ob man auf einer beleuchteten oder unbeleuchteten Strasse unterwegs ist oder in einem Tunnel. Ebenfalls vorgeschrieben sind Rückstrahler, und zwar vorne, hinten und an den Pedalen. Ausgenommen davon sind Mountainbikes und Rennvelos mit Klickpedalen.

