
Was gilt heute?
Die EU-Verordnung sieht bei grosser Verspätung keine Ausgleichszahlung vor. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied aber im Jahr 2009, dass Passagiere eine pauschale Entschädigung von bis zu 600 Euro erhalten müssen, wenn der Flieger sich stark verspätet und keine aussergewöhnlichen Umstände schuld daran sind. Und zwar, wenn sich die Ankunft am Zielort um drei Stunden oder mehr verzögert. Das gilt auch, wenn man angekommen ist, aber noch im Flugzeug feststeckt: Laut EuGH ist entscheidend, wann die Flugzeugtüren geöffnet werden.

