
Wer zuwandert, ist im Nachteil
Diese Forderungen sind gut gemeint und wären ohne Zweifel auch wirksam. Aber: Die Mehrheit der Beitragslücken entsteht nicht wegen Versäumnissen, sondern systembedingt. Wer erst im Lauf des Erwerbslebens in die Schweiz zieht, also beispielsweise als Pflegefachkraft im Alter von 35 Jahren von Deutschland in die Schweiz kommt, kann gar nie auf 44 Beitragsjahre kommen. Solche Beitragslücken lassen sich nicht schliessen. Diese Versicherten erhalten automatisch nur eine AHV-Teilrente.

