
Denn Handys und andere private Datenträger enthalten hochsensible Daten, vergleichbar mit einem Tagebuch oder Briefen. Das sagt die Schweizerische Flüchtlingshilfe dem Beobachter. Nicht umsonst muss in der Schweiz selbst bei Verdacht auf schwere Gewalttaten wie Mord eine Durchsuchung von Datenträgern von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Betroffene können beim Gericht ausserdem verlangen, dass die Datenauswertung gestoppt wird. Das entspricht dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung.

