
1. Vorsorgeauftrag
Darin kann man festlegen, wer einen vertreten soll, wenn man nicht mehr urteilsfähig ist. Man sollte nur Personen einsetzen, denen man voll vertraut. Und nicht nur auf die Familienzugehörigkeit schauen. Denn auch Angehörige können sich von eigenen Interessen leiten lassen. Wenn sie etwa entscheiden müssen, ob die 80-jährige Mutter in ein Pflegeheim soll, statt mit intensiver professioneller Pflege zu Hause zu bleiben – denn Letzteres kann noch mehr vom künftigen Erbe verschlingen.

