
Denn der Arbeitgeber hätte bei der Kündigung schonend vorgehen müssen, weil er gegenüber älteren Angestellten eine erhöhte Fürsorgepflicht hat. Er hätte deshalb vorgängig klar die Konsequenzen aufzeigen müssen, wenn sich die Leistungen nicht verbessern. Das Gericht spricht dem Kläger 26’500 Franken als Entschädigung zu, das sind 3,5 Monatslöhne.

