
Seit 2023, mit dem neuen Erbrecht, geht das leichter. Erblasserinnen und Erblasser sind freier dabei, was sie mit ihrem Nachlass machen wollen. Der Pflichtteil der Eltern ist ganz abgeschafft, derjenige der Kinder von drei Vierteln auf die Hälfte reduziert. Der Anteil, den man Lebensgefährten überlassen kann, ist also grösser.
Das wird auch rege genutzt, zeigt eine neue Studie.
Diese vier Punkte muss man beachten, wenn man Lebenspartner begünstigen will:

