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wie Altersvorsorge: Gelder, die in Einrichtungen der Säule 3a einbezahlt werden, können vom Einkommen abgezogen werden. Der maximal abziehbare Betrag beläuft sich auf 7258 Franken für Angestellte mit einer Pensionskasse, solche ohne Anschluss (zum Beispiel Selbständige) dürfen 20 Prozent des Einkommens, aber maximal 36’288 Franken einzahlen (Stand 1.1.2025). Beim Bezug muss das Geld dann zu einem Sondersatz versteuert werden (siehe Merkblatt «Tarife für Kapitalauszahlungen aus Vorsorge»). Steuertechnisch lohnt sich die Einzahlung in die Säule 3a, der steuerfreie Zins ist höher als auf dem Sparkonto.

