
Das Gesetz sagt: Eltern müssen sich um Kinder kümmern
Rechtlich kommt es grundsätzlich auf das Gleiche heraus, ob das Kind oder die Betreuungsperson krank ist. Denn: Wer wegen einer «gesetzlichen Pflicht» – so sagt es das Gesetz – nicht arbeiten kann, dem muss die Arbeitgeberin für eine beschränkte Zeit weiterhin den Lohn zahlen. Eltern sind gesetzlich verpflichtet, sich um ihre Kinder zu kümmern. Dazu gehört, dass sie den Nachwuchs nicht sich selbst überlassen dürfen, wenn eine Betreuung ausfällt.

