
Das ist Ihr Recht: Eine Verwaltung muss für ihre Mieterinnen und Mieter erreichbar sein, damit sie auf Anfragen oder Notfälle reagieren kann. Anders gesagt: Sie muss eine angemessene Verwaltung der Liegenschaft gewährleisten. Es gibt zwar keine Vorschriften, die die Erreichbarkeit genauer regeln. Dennoch darf man grundsätzlich erwarten, dass man die Verwaltung während der üblichen Bürozeiten kontaktieren kann.

