
Es war der Auffassung, dass es sich sich übers Jahr hinweg in der Regel ausgleiche, wenn den Teilzeitbeschäftigten dafür auch an Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen, die reduzierte Sollzeit gutgeschrieben wird, obschon sie gar nicht hätten arbeiten müssen. Die durchschnittlich knapp 5 Stunden im Jahr, die der Betroffene bei dieser Berechnungsweise schlechter fuhr, könne er gut übers Jahr verteilt nachholen.

