
Was spricht für die Abschaffung und was dagegen?
Ein zentrales Grundprinzip der Steuergerechtigkeit ist, dass die Steuerlast der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entspricht. Dass also mehr Steuern zahlen muss, wer mehr Geld zur Verfügung hat. Wer Schulden hat, muss diese von seinem Vermögen abziehen können, alles andere wäre ungerecht. Ob man hingegen auch die Schuldzinsen, also den «Preis» der Schulden, vom steuerbaren Einkommen abziehen darf, ist eine andere Frage. «Steuerlogisch» wäre es, den Abzug dann zuzulassen, wenn man dank den Schulden ein steuerbares Einkommen erzielt: Wer also mit geliehenem Geld eine Immobilie kauft, die Wohnungen vermietet und diese Einnahmen versteuert, soll auch die dafür notwendigen Auslagen abziehen können, darunter eben die Hypothekarzinsen. Gegen den Schuldzinsabzug spricht, dass dieser dazu einlädt, möglichst hohe Schulden zu machen. Ökonomisch betrachtet wäre es vernünftiger, die Verschuldung möglichst tief zu halten. Im internationalen Vergleich sind Schweizer Haushalte überdurchschnittlich hoch verschuldet, das liegt vorwiegend an den hohen Hypothekarkrediten und daran, dass man diese steuerlich abziehen kann.

