
Zwischen 506 und 1427 Franken: So viel habe die Autohilfe 24 von Falschparkierern verlangt, wenn sie das Auto abgeschleppt hat.
Das sei gewerbsmässiger Wucher, und der Geschäftsführer solle mit einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten bestraft werden. So die Anklage des Staatsanwalts, die letzte Woche vor dem Bezirksgericht Bülach verhandelt wurde.
Es geht um zwei Dutzend Fälle im Raum Zürich, zwischen 2016 und 2020. Über die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer hatte die Rechnung nicht bezahlt. Der Richter sprach den Beschuldigten frei.

