
10) Wer soll das Geld erhalten, wenn Sie sterben?
Sie können bestimmen, wer das Geld bekommt. Dazu müssen Sie das Formular der 3a-Bank ausfüllen, das Testament reicht nicht, weil 3a-Gelder nicht zur Erbmasse gehören. Wenn Sie nichts vorgeben, gilt die gesetzliche Begünstigtenordnung: Ehegatte oder eingetragene Partner, falls vorhanden. Wenn nicht, geht das Geld an Kinder, Lebenspartner, von Ihnen unterstützte Personen oder jene, die für Ihre Kinder sorgen. Falls es niemanden gibt, sind Eltern, Geschwister und übrige Erben am Zug.

