
Aktion auf immer und ewig
So dürfen sie eine Aktion nur halb so lange anpreisen, wie der normale Preis vorher gegolten hat. Und dies maximal für zwei Monate. Wenn das Smartphone also vier Monate lang 649 Franken gekostet hat, darf es der Shop während zweier Monate als «499 statt 649 Franken» anschreiben. Und danach einfach mit «499 Franken».

