
Forscher der Hochschule für Soziale Arbeit der Fachhochschule Nordwestschweiz legten 36 Sozialdiensten aus den Kantonen Aargau, Luzern, Nidwalden, St. Gallen, Schwyz, Thurgau, Zürich und Glarus typische Fälle von Sozialhilfebezügern vor, die entweder wieder eine Arbeit gefunden hatten oder durch eine Erbschaft zu Geld gekommen waren. Die Wissenschaftler wollten wissen, ob die Betroffenen etwas zurückzahlen müssen. Zusätzlich befragten sie 338 Sozialdienste per Fragebogen, um einen umfassenderen Überblick über ihre Praxis zu erhalten.

