
Eltern konnten ihren Standpunkt einbringen
Weil der Schüler weder Einsicht noch Reue zeigte und sein Verhalten nicht änderte, zog die Schulleitung am 8. Januar 2025 Konsequenzen: Sie versetzte ihn in eine andere Klasse und drohte ihm die Wegweisung von der Schule an. Gegen diese Androhung wehrte sich der Schüler zusammen mit seinen Eltern gerichtlich – bis vor Bundesgericht. Die Familie argumentierte, die Eltern seien zu spät ins Verfahren einbezogen worden, die Massnahme sei unverhältnismässig, und sie verletze das Gebot der Rechtsgleichheit. Denn auch Mitschüler hätten mitgemacht.