
Mit der Zahlung an Deindeal hat Sabrina Moser ihre Pflicht erfüllt. «Das Hotel hat den Gutschein akzeptiert und die Buchung bestätigt. Damit ist ein gültiger Vertrag zustande gekommen», so Reichmuth. Ein solcher könne nicht einseitig aufgelöst oder geändert werden, nur weil ein Geschäftspartner in Schieflage geraten sei. Das Risiko, dass Deindeal eingenommene Gelder nicht weiterleite, trage allein das Hotel.