
Wichtiges Prinzip: Keine Strafe ohne Schuld
Keine Strafe ohne Schuld – das ist ein Grundpfeiler des Schweizer Strafrechts. Wer psychisch so krank ist, dass er das Unrecht seiner Tat nicht erkennt, gilt als schuldunfähig. Ohne Schuld gibt es keine Strafe, sondern allenfalls eine sogenannte stationäre Massnahme mit einer Therapie für den Täter. Aber auch nur dann, wenn dieser weiterhin gefährlich ist und eine Rückfallgefahr besteht. Beides hat der Gutachter in Bezug auf den Chinesen verneint. Dieser sei mittlerweile gesund.