
Zuständig ist die Reiseversicherung. Viele denken dabei an Flugtickets oder ausländische Airbnb-Unterkünfte, nicht aber an SAC-Hütten oder Schweizer Hotels. Ein Irrtum: «Sobald Sie eine Unterkunft buchen – und sei es für eine einzige Nacht vor der eigenen Haustür –, ist das schon eine Reise im Sinne der Versicherung.» Wenn man wegen akuter Krankheit nicht anreisen kann, greift der Versicherungsschutz.