
3. Was im Verwaltungsvertrag stehen sollte
Es lohnt sich, die Abmachungen schriftlich festzuhalten, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist. Neben dem Honorar (siehe Punkt 7) sollte ein detailliertes Pflichtenheft vereinbart werden. Darin kann etwa stehen, dass die Verwaltungsperson den Lift kontrollieren, einen Waschplan erstellen, den Spielplatz überprüfen oder eine Hauswartung anstellen muss.