
Grenzen klar gezogen
Jetzt hat das Appellationsgericht Basel-Stadt ihren Rekurs gegen den Entscheid des Amts behandelt – und ihn teilweise gutgeheissen. In wesentlichen Punkten kommt das Gericht zu anderen Schlüssen als die Vorinstanz. Was den zweiten, besonders gravierenden Vergewaltigungsversuch anbelangt, «erscheint aufgrund der konstanten und lebensnahen Aussagen der Rekurrentin mit überwiegender Wahrscheinlichkeit erstellt, dass es am 28. Januar 2025 zu einem sexuellen Übergriff gekommen sein muss», heisst es im Urteil. Für den ersten Vorfall, knapp drei Wochen davor, fällt die Rekonstruktion der Geschehnisse für die Richter hingegen weniger eindeutig aus.