
Wenn davon auszugehen ist, dass Ihre Besucher die Parkplätze immer noch regelmässig benutzen, dann hat das Mitbenutzungsrecht für Sie einen klaren Wert. Solange Ihr Interesse an der Mitbenutzung weiterhin besteht und sich die Umstände seit der Begründung nicht massiv verändert haben, stehen Ihre Chancen gut, sich gegen die Löschung erfolgreich zu wehren.