
Der Thurgauer willigte erst ein, schwänzte dann aber die Termine bei der Gutachterin. Statt sich untersuchen zu lassen, suchte er die Tochter auf eigene Faust auf und drohte der Kesb mit Suizid. Als die Behörde das Gutachten mangels Mitwirkung abbrach und ihm die Kosten aufbrummte, zog der Mann bis vor Bundesgericht. Sein Wunsch: echte Treffen im geschützten Rahmen.