
Jemand von der Personalabteilung bittet Meyer, einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen und sich die ausstehenden drei Monatslöhne auszahlen zu lassen. Meyer, der anonym bleiben möchte, wehrt sich zunächst, weil er sich einen nahtlosen Übergang in einen neuen Job erhofft. Doch man gibt ihm zu verstehen, dass sich ein Beharren auf die dreimonatige Anstellung negativ auf sein Arbeitszeugnis auswirken würde. Daraufhin willigt Meyer ein. Wie heikel das sein kann, darauf hat der Beobachter schon mehrfach hingewiesen.