
Pornografie – das gilt rechtlich
Pornografie an sich ist in der Schweiz nicht verboten. Die Grenze zieht das Strafrecht jedoch kompromisslos bei Kinderpornografie. Auch Comics, Animes, Computerspiele oder mit Filtern verjüngte Erwachsene fallen unter das Verbot. Der Hintergrund dieser Regelung ist simpel: Wer solche Inhalte konsumiert, schafft eine Nachfrage auf dem Markt und fördert damit die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Als Strafe droht – je nach Schwere der Tat – eine Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Hinzu kommt womöglich ein Tätigkeitsverbot. Es untersagt jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Arbeit mit regelmässigem Kontakt zu Minderjährigen. So geschehen beim Lehrer aus dem Kanton Zürich.