
Das Berner Baugesetz sieht zwar vor, dass die Gemeinde nach fünf Jahren keine Korrektur mehr verlangen kann, wenn der illegale Zustand für sie erkennbar war. Allerdings muss der Eigentümer beweisen, dass die Behörden Bescheid wussten. Das gelingt dem Mann nicht. Die Baupolizei ist nicht verpflichtet, Grundstücke präventiv nach Verstössen zu durchsuchen. Ausserdem gilt die Fünfjahresfrist nicht, wenn die Sicherheit gefährdet ist.