
Den Sticker habe er zufällig dort platziert, um einen in seinen Augen «linksradikalen» Sticker zu überkleben. Von der Synagoge oder der grossen jüdischen Gemeinschaft im Kreis 3 habe er nicht gewusst, er sei kein Stadtzürcher. Darauf stützt sich später auch Hermanns Anwalt. Hermann kenne sich in Zürich so schlecht aus, dass ihn bereits der Weg zur Einvernahme überfordert habe. Dass die Gerichtsverhandlung erst um 14.10 Uhr beginnen konnte, sei auf denselben Umstand zurückzuführen.