
Das Kantonsgericht berechnet für Anton aufgrund seines Werdegangs ein hypothetisches Einkommen und hält fest: Wenn er wollte, könnte Anton viel mehr verdienen. Rückwirkend schuldet Anton seiner Tochter seit fünf Jahren monatliche Beträge von bis zu 1867 Franken und muss ihr bis 2036 Unterhalt zahlen, dann ist sie volljährig. Anton legt beim Obergericht Berufung ein, sein Einkommen sei zu hoch angesetzt. Aber auch das Obergericht findet, dass er viel mehr verdienen könnte. Denn bis zur Geburt seiner Kinder war Anton Verkaufsleiter, Headhunter und Unternehmensberater mit 20 Jahren Berufserfahrung.

