
Anstatt die Nebenkostenabrechnung zu verlangen, können Sie auch die geleisteten Akontozahlungen von der Vermieterin zurückfordern. Denn einige Juristen sind der Auffassung: Wenn ein Vermieter keine Abrechnung schickt, sind auch keine Nebenkosten geschuldet. Meistens schickt dann der Vermieter die Abrechnung ziemlich schnell.

