
Rechtsexperte fordert gerichtliche Klärung
Nun kritisiert sogar der ehemalige Leiter des Rechtsdienstes beim Bundesamt für Verkehr, Peter König, die SBB. In einem Gastkommentar in der «Neuen Zürcher Zeitung» schreibt er, dass die heutige Praxis zu wenig zwischen absichtlichem Schwarzfahren und alltäglichen Situationen unterscheide.
Wer gerade noch einen Zug erwischt, sein Handy nicht sofort bedienen kann oder mit technischen Problemen kämpft, werde gleich behandelt wie jemand, der bewusst ohne Ticket fährt. König findet das daneben. Denn: «Solche Passagiere verursachen keinen Einnahmeausfall», wie er schreibt. Und den Aufwand, den sie «verursachen», hätten sich die SBB selber zuzuschreiben: «Wo ein Blick des Kontrollpersonals oft genügen würde, erfolgen das Erfassen der Personalien, das Ausfüllen von Formularen und später die Bearbeitung im Backoffice.» So mit Kundinnen und Kunden umzugehen, könnten sich die Transportunternehmen nur leisten, weil sie eine Monopolstellung haben.
Die SBB betonen: Ein digitales Ticket muss bei der tatsächlichen Abfahrt gültig sein. Wer sich ungerecht behandelt fühlt, könne seinen Fall nachträglich vom Servicecenter prüfen lassen. Oder sich an die Ombudsstelle wenden.
Peter König geht das nicht weit genug. «Es wäre an der Zeit, dass eine Gruppe gebüsster ‹Schwarzfahrer› vor Gericht geht.» Die Chancen stünden gut.

