
Widerrufsrecht ist gültig
Die KG Swiss sorgt dagegen jedoch scheinbar vor: Auf dem Kaufvertrag musste die Kundin einen Passus ankreuzen, wonach es sich nicht um ein Haustürgeschäft handelt und sie auf ihr Widerrufsrecht verzichtet. Ein solcher Passus sei ungültig, sagt Beobachter-Juristin Nicole Müller: «Kunden können nicht auf das Widerrufsrecht verzichten, weil es zwingend vom Gesetz vorgesehen ist. Entscheidend ist allein, wer das Verkaufsgespräch angestossen hat – wenn es nicht die Kundin war, kann sie widerrufen, egal, was sie unterschrieben hat.»

