
Das Paar hat 1996 in Taiwan geheiratet, lebt seit 2002 in der Schweiz und hat heute zwei erwachsene Kinder. Mitte 2013 beschloss es, getrennt zu leben. Während der Ehe führte die Frau den Haushalt und zog beide Kinder gross, der Mann war der Hauptverdiener.
Als er 2021 die Scheidung einreichte, forderte sie weiterhin finanzielle Unterstützung. Erst gab ihr das Bezirksgericht Brugg recht und verpflichtete den Ex-Mann zu Unterhaltszahlungen, bis er das Rentenalter erreicht habe. Als er beim Aargauer Obergericht Berufung einlegte, kürzte dieses die Unterhaltspflicht drastisch auf sechs Monate. Die Ex-Frau zog den Entscheid bis vor das Bundesgericht, ohne Erfolg.

