
So hat etwa die Schwyzer Kantonsverwaltung entschieden, per 1. September 2026 das Mitbringen von Hunden zu untersagen. Der Grund dafür ist, dass eine Reinigungskraft von einem mitgebrachten Dackel während der Arbeit in einem Schwyzer Regierungsgebäude gebissen wurde. Eigentlich hätte die Hausordnung Haustiere am Arbeitsplatz bereits vorher verboten, was nun jedoch konsequent durchgesetzt wird.

