
«Unfall» nicht mitbekommen?
Ein Unfall muss, so beschreibt es das aktuelle Unfallversicherungsgesetz, auf eine «plötzliche» schädigende Einwirkung zurückgehen. Wer aber unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln steht, bemerkt womöglich nicht sofort, dass sie oder er Opfer eines sexuellen Übergriffs war, sondern erst viel später. Eine solche verspätete Realisation ist in der jetzigen Rechtslage Grund genug, um keinen plötzlichen, sondern «nur» einen nachträglichen Schaden festzustellen. Man könnte meinen, einen sexuellen Übergriff bewusstlos zu erleben, sei weniger schlimm.

