
Entschädigung bei drei Stunden Verspätung
In der neuen Verordnung steht klar: Wenn ein Flugzeug mehr als drei Stunden zu spät ankommt, muss die Airline eine Entschädigung zahlen. Die Höhe richtet sich nach der Distanz und beträgt weiterhin 250, 400 oder 600 Euro. Bis anhin stand in der Verordnung nur, dass die Airline bei Annullierung und Überbuchung zahlen muss.

