
Nur «sachlich-starke» Floskeln
Wer vor Bundesgericht Erfolg haben will, muss klar aufzeigen, wo die Vorinstanz das Recht falsch angewendet hat. Zwar macht Été geltend, das Kantonsgericht habe von ihm eingereichte Schreiben und Ratenzahlungen ignoriert. Aber welche das sein sollen, steht nirgends im Text. Été beschwert sich über eine «widersprüchliche Aktenlage», ohne je einen Widerspruch aufzuzeigen.

