
Im Zweifelsfall: Arzt beiziehen
Beobachter-Expertin Cornelia Döbeli rät Menschen in einer ähnlichen Lage, ein Testament nicht nur notariell, sondern auch medizinisch beglaubigen zu lassen: «Bei einem medizinisch nachgewiesenen, dauerhaften Schwächezustand vermutet das Gesetz die Urteilsunfähigkeit. Leidet jemand an Demenz, ist es ratsam, beim Verfassen des Testaments einen Arzt beizuziehen, der bestätigt, dass der Erblasser oder die Erblasserin in der Lage ist, die Tragweite des Tuns zu beurteilen und vernunftgemäss zu handeln.»

