
Der Experten-Tipp: Die 8-Stunden-Hürde
Ein entscheidendes Detail bei kleinen Pensen wird oft übersehen: die Versicherung gegen Nichtberufsunfälle (NBU). Wer weniger als acht Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber tätig ist, ist über diesen nur gegen Berufsunfälle und Unfälle auf dem Arbeitsweg versichert. Ein Sturz beim Wandern oder ein Velounfall in der Freizeit wäre in diesem Fall nicht durch die Unfallversicherung des Betriebs gedeckt.
Das müssen Sie tun: Prüfen Sie den Arbeitsvertrag genau. Erreichen Sie die Acht-Stunden-Grenze nicht, müssen Sie das Unfallrisiko zwingend privat über Ihre Krankenkasse einschliessen. Sobald Ihr Pensum wieder steigt, können Sie diese Deckung bei der Krankenkasse sistieren, um Doppelprämien zu vermeiden. Dokumentieren Sie Ihre Arbeitszeit konsequent, um im Ernstfall Ihren Versicherungsstatus belegen zu können.

