
Chefin sollte vor Gericht stehen
Josts Anwalt plädiert auf Freispruch. Es gehe um eine Straftat durch Unterlassen, aber die Voraussetzungen seien nicht gegeben. Laut Strafgesetzbuch muss die Täterin eine Pflicht zu handeln haben, auf Juristendeutsch: eine Garantenstellung. Zudem muss die Tat nach den Umständen so schlimm sein, wie wenn sie sie durch aktives Tun begangen hätte. Eine Handlungspflicht hatte seine Klientin nicht, sagt der Anwalt, weder gestützt auf das Gesetz noch auf einen Vertrag. Und bestimmt könne man ihr Verhalten nicht mit einer aktiven Tat vergleichen.

