
Aber: Wenn ein Mieter so viel raucht, dass der Zigarettengeruch in Ihre Wohnung dringt, ist das aus Ihrer Sicht ein Mangel an der Mietsache. Informieren Sie die Vermieterin sofort, am besten schriftlich und per Einschreiben (Musterbrief). Die Vermieterin ist verpflichtet, das Problem zu beheben, zum Beispiel durch bauliche Massnahmen. Und verlangen Sie, dass die Vermieterin den Mietzins für die betreffende Zeit angemessen reduziert. Eine Senkung können Sie verlangen bis zu dem Tag, an dem die Beeinträchtigung aufgehört hat. Oder bis zum Zeitpunkt, zu dem das Mietverhältnis beendet ist, wenn das Problem nicht sofort gelöst wird. Falls der Mangel nicht vollständig behoben werden kann, kommt eine dauerhafte Mietzinsherabsetzung in Frage.

