
Und «ähnlich» heisst: Wohnungen, die nach Lage, Grösse, Ausstattung, Zustand und Bauperiode vergleichbar und unabhängig voneinander sind, also verschiedenen Vermietern gehören und sich in unterschiedlichen Liegenschaften befinden. Sonst scheitert das Argument am – nicht erbrachten – Beweis.

