
Im Kanton Zürich bestimmt die massgebliche Gebührenverordnung, dass die Gerichtsgebühr bei Scheidungsverfahren in der Regel 300 bis 13’000 Franken beträgt. Bei einem einfachen Fall eines Ehepaars, das sich einvernehmlich scheiden lassen will, fällt am Bezirksgericht Zürich so in der Regel eine Grundgebühr in der Grössenordnung von pauschal 3600 Franken an (inklusive Kosten der Zustellung et cetera). Diese kann bei einer umfassenden Einigung der Parteien auf die Hälfte der Summe reduziert werden, das heisst auf 1800 Franken.

