
Die EFK hatte argumentiert, die Herausgabe ihrer Prüfberichte würde genau das Gegenteil bewirken – ihre Beanstandungen seien zu pauschal und könnten Wähler in die Irre führen. Das Gericht hält dagegen, es sei den Stimmberechtigten durchaus zuzumuten, unsichere Informationen «als solche zu erkennen und einzuordnen». Und falls die Beanstandungen tatsächlich zu pauschal seien, stehe es der EFK offen, präziser zu formulieren.

