
Mehr zu Kündigung des Arbeitsvertrags
In der Schweiz können Arbeitsverträge beiderseitig zu jeder Zeit aufgelöst werden. Einen Grund für die Kündigung braucht es nicht, doch es gibt Ausnahmen. Mit einem Beobachter-Abo erfahren Sie, welche das sind, ob Sie rechtlich gesehen unter Kündigungsschutz stehen und wie Sie mittels einer Briefvorlage schriftlich gegen eine fristlose Entlassung protestieren können.

