
Kann ich Garantieansprüche geltend machen, obwohl ich die Originalquittung nicht mehr habe?
Ja, sofern Sie auf eine andere Art beweisen können, wann, wo und zu welchem Preis Sie die Sache gekauft haben. Das Gesetz schreibt nicht vor, dass dazu eine originale Quittung nötig ist. Das Geschäft muss grundsätzlich auch einen Scan oder ein Foto der Quittung akzeptieren. Auch ein Bankbeleg ist gültig, sofern daraus zweifelsfrei hervorgeht, wann Sie den Gegenstand gekauft haben. Ohne einen solchen Nachweis ist es eine Frage der Kulanz, ob eine Verkaufsstelle auf Ihre Forderungen eingeht.

