
Am besten reagieren Sie also sofort und per Einschreiben. So können Sie nachweisen, dass Sie das Schreiben rechtzeitig bei der Post aufgegeben haben. Begründen müssen Sie Ihre Einsprache in einem ersten Schritt noch nicht unbedingt. Wenn Sie diese zehntägige Frist verpassen, ist die Sache grundsätzlich gelaufen – egal, wie unschuldig Sie sind.

