
Mehr Kontrolle oder zu viel Einblick?
Der Bundesrat lehnt eine Lockerung jedoch ab. Er verweist darauf, dass Arbeitgeber beispielsweise eine vertrauensärztliche Untersuchung verlangen oder ein Arztzeugnis bereits ab dem ersten Krankheitstag einfordern können. Auch die Ärzteorganisation FMH stellt sich gegen die Forderungen. FMH-Präsidentin Yvonne Gilli betont, dass falsch ausgestellte Arztzeugnisse strafbar sind und entsprechend geahndet werden können.

